Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 07.11.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, im Folgenden AGB genannt, beschreiben, wie die REVONEER GmbH (gültige Bezüge: die „Website“, „wir“, „uns“ oder „unser“) die Geschäftsbedingungen definiert, wenn Sie www.revoneer.com (die „Website“) besuchen, unsere Dienste nutzen oder auf andere Weise bezüglich der Website mit uns kommunizieren (zusammen die „Dienste“). Im Sinne dieser Bestimmungen beziehen sich „Sie“ und „Ihr“ auf Sie als Benutzer der Dienste, unabhängig davon, ob Sie Kunde, Website-Besucher, Händler oder eine andere Person sind, deren Informationen wir gemäß der Datenschutzrichtlinie erfasst haben.
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir im Allgemeinen der Einfachheit halber die männliche Form verwenden, inkludieren damit selbstverständlich aber alle Geschlechter.
Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch.
Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren zu den AGB von REVONEER wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@revoneer.com.
Geheimhaltung
Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung von Daten z. B. Referenzen unterliegen alle Informationen, die REVONEER den BENUTZERN über die Plattform, per Mail, mündlich oder in sonstiger Form zukommen lässt, der Geheimhaltung gemäß § 4.
Die Geheimhaltung umfasst alle Informationen zu PROJEKTEN und KOOPERATIONSPARTNERN, welche mit REVONEER zusammen arbeiten. Es dürfen von BENUTZERN (auch MITARBEITERN) und auch ehemaligen BENUTZERN (auch MITARBEITERN) keinerlei Informationen ohne eine schriftliche Erlaubnis von REVONEER an Dritte weiter gegeben werden. Eventuelle Ausnahmen sind als öffentlich gekennzeichnet, d. h. Informationen, welche ohne eine Anfrage zugänglich sind. Ebenso gilt für KOOPERATIONSPARTNER die Geheimhaltung von internen Prozessen von REVONEER.
Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis zwischen der REVONEER GmbH und dem KOOPERATIONSPARTNER, auch Auftraggeber genannt, sowie Änderungen oder Ergänzungen diesbezüglich sind nur wirksam, wenn sie in der Schrift- oder Textform vereinbart werden. Die Aufhebung aller Formerfordernisse bedarf ebenfalls der Schriftform.
Die Angebote der REVONEER GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
Datenschutz
Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung, welche zusätzlich für die Nutzung der Internetseite und Leistungen von REVONEER gilt und verpflichtend ist. Weiterführende Details zum Datenschutz sind in dem Abschnitt § 5 (Übertragung von Bildrechten) beschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der REVONEER GmbH als Ingenieurbüro und KOOPERATIONSPARTNERN, auch Auftraggeber genannt, in ihrer Eigenschaft als Unternehmer. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des KOOPERATIONSPARTNERS gelten nur, wenn sie von der REVONEER GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Wir können diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren, unter anderem, um Änderungen unserer Praktiken widerzuspiegeln, oder aus anderen betrieblichen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen. Wir werden die überarbeiteten AGB auf der Website veröffentlichen, das Datum bei dem Verweis s. o. „Letzte Aktualisierung“ aktualisieren und alle weiteren gesetzlich erforderlichen Schritte unternehmen. Bei Einführung der geänderten AGB verpflichten wir uns nicht, Sie explizit auf die Änderung sowie die Widerspruchsfrist und die Folgen des Nichterhebens eines Widerspruchs hinzuweisen. Bei jedem Vertragsabschluss sind die Bestimmungen in der aktuellen Version gültig.
Vertragspartner ist REVONEER GmbH, Boschetsrieder Str. 69, 81379 München (nachfolgend „Dienstleister“, „wir“, „uns“).
Nutzer unserer Website, Angebote und Leistungen, im Folgenden BENUTZER genannt, können Interessenten, Kunden (Unternehmen oder Einzelpersonen, im Folgenden auch als KOOPERATIONSPARTNER bezeichnet), Bewerber oder sonstige Unternehmen oder natürliche Personen sein.
4. Durch Benutzung der von REVONEER zur Verfügung Kontaktaufnahme auf der Internetseite, der Anmeldung für den NEWSLETTER oder die Zusammenarbeit mit REVONEER (gültig für KOOPERATIONSPARTNER, Interessenten oder anderweitige KUNDEN der REVONEER GmbH) stimmen die einzelnen Parteien den AGB zu und nehmen die Hinweise zum Widerspruchsrecht zur Kenntnis.
§ 2 Abwicklung eines Projekts
1. Alle für die Bearbeitung des PROJEKTS zur Verfügung gestellten Daten sind vom MITARBEITER nach Abschluss des jeweiligen PROJEKTS vollständig an REVONEER zu übergeben. Alle Daten auf privat verwendeten Computern sowie sonstige digitale oder in Papierform vorliegende Daten zu dem abgeschlossenen PROJEKT, welche nicht an REVONEER übergeben wurden (z. B. Kopien), sind zu vernichten.
2. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen für den KOOPERATIONSPARTNER, auch Auftraggeber genannt, ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Die REVONEER GmbH wird alle Leistungen nach dem Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, die von beiden Vertragspartnern letztlich abgestimmt werden.
4. Auf Anfrage erteilt die REVONEER GmbH dem KOOPERATIONSPARTNER jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über entstandene oder noch zu erwartende Aufwände sowie den voraussichtlichen Fertigungstermin.
5. Der KOOPERATIONSPARTNER nennt einen Projektleiter bzw. Ansprechpartner für die Zusammenarbeit, welcher Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann, die von ihm schriftlich festgehalten werden. Der Projektleiter bzw. Ansprechpartner steht der REVONEER GmbH für notwendige Informationen zur Verfügung und die REVONEER GmbH wird bei Fragen unverzüglich auf diesen zukommen.
6. Die REVONEER GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen Aufträge erteilen sowie die dafür entstandenen Kosten vom KOOPERATIONSPARTNER einfordern, soweit vorab kommuniziert und schriftlich festgehalten. Dem KOOPERATIONSPARTNER wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von 5 Tagen der Auftragserteilung an einen Dritten zu widersprechen.
7. Die REVONEER-GmbH kann Aufgaben (wenn nicht ausdrücklich für ein Projekt / eine Zusammenarbeit mit einem KOOPERATIONSPARTNER anders vertraglich vereinbart) gemeinsam mit dem Entwicklungspartner REVONEER India umsetzen. Diesbezüglich ist nicht erforderlich, KOOPERATIONSPARTNER explizit in Kenntnis zu setzen. Die sonstigen Bestimmungen der AGB gelten ebenfalls für die Umsetzung von (Teil-)Arbeitspaketen bei REVONEER India.
8. Für die Richtigkeit der REVONEER zum Zwecke der Auftragserfüllung vom KOOPERATONSPARTNER überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte steht REVONEER nicht ein. Eine Prüfungspflicht besteht nur insoweit, als der REVONEER GmbH konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Fragwürdigkeit der übermittelten Daten bzw. Unterlagen und Auskünfte bekannt sind.
9. Die REVONEER GmbH kann sich im Rahmen der allgemeinen Pflichten bei der Vorbereitung der Leistungserbringung sachkundiger Hilfskräfte bedienen. Ortsbesichtigungen dürfen qualifizierten Mitarbeitern überlassen werden, wenn die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden können, so dass die Beurteilung des Sachverhaltes für die REVONEER GmbH ohne Einschränkungen möglich ist und dessen Eigenverantwortlichkeit erhalten bleibt.
10. Weiterhin ist die REVONEER GmbH berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos, Videos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des KOOPERATIONSPARTNERS bedarf. Soweit in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, hat die REVONEER GmbH die vorherige Zustimmung des KOOPERATIONSPARTNERS einzuholen.
11. Für die Auftragsbearbeitung hat der KOOPERATIONSPARTNER dafür Sorge zu tragen, dass der REVONEER GmbH alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind der REVONEER GmbH relevante Umstände sowie Änderungen und neue Erkenntnisse, welche die Projektbearbeitung beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen.
12. Der KOOPERATIONSPARTNER hat die REVONEER GmbH zu ermächtigen (auch mündlich möglich) bzw. ggf. in gesondertem Schriftstück zu bevollmächtigen, bei Beteiligten, Behörden oder Dritten die zur Erstattung der Leistung notwendigen Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen.
13. Der KOOPERATONSPARTNER darf der REVONEER GmbH und den für die Projektbearbeitung eingeteilten MITARBEITERN von REVONEER beauftragten Dritten keine Weisungen erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen, fachliche Schlussfolgerungen, Bewertungen oder das Ergebnis verfälschen können. Gleichwohl erteilte Weisungen oder Wünsche hat die REVONEER GmbH zurückzuweisen.
14. Der KOOPERATIONSPARTNER ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen die von der REVONEER GmbH vorgelegten Ergebnisse zu prüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind innerhalb dieser Untersuchungsfrist schriftlich gegenüber der REVONEER GmbH zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ergebnis der Leistung als abgenommen.
15. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den KOOPERATIONSPARTNER oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der KOOPERATIONSPARTNER weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
16. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten für die Aufwände der Überprüfung oder Nacharbeiten dem KOOPERATIONSPARTNER in Rechnung gestellt.
17. Im Fall von Mängeln und Abweichungen vom Auftragsvolumen, die rechtzeitig gerügt werden, ist die REVONEER GmbH verpflichtet, unverzüglich Nachbesserung zu eigenen Lasten zu leisten. Die Nachbesserung hat innerhalb einer vom KOOPERATIONSPARTNER zu setzenden Frist zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so ist der KOOPERATIONSPARTNER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen. Der von der REVONEER GmbH geschuldete Schadenersatz beschränkt sich dabei in der Höhe nach auf den dreifachen Betrag des von der Nachbesserung direkt betroffenen Rechnungsanteils, maximal jedoch in der Höhe des Stammkapitals der GmbH. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mängelfolgeschäden die über diesen Betrag hinausgehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18. Ansprüche auf Wandelung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb der vom KOOPERATIONSPARTNER zu setzenden Frist im Mängelfall, siehe Punkt 18 nicht geltend gemacht werden.
19. REVONEER haftet für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet REVONEER nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Schadensbetrag, sofern er nicht mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Verbindung steht, ist je Einzelfall auf die doppelte Auftragssumme begrenzt, soweit nicht eine Versicherung von REVONEER oder eines eingesetzten Dritten einen höheren Schadensersatz leistet. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
20. Schadensersatzansprüche des KOOPERATIONSPARTNER verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der KOOPERATIONSPARTNER Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
21. Die Haftung für den Verlust gespeicherter Daten ist ausgeschlossen.
22. Befindet sich der KOOPERATIONSPARTNER gegenüber REVONEER in Zahlungsverzug, dann ist die REVONEER GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und den entstandenen Schaden (z. B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen.
§ 4 Geheimhaltung
1. Mit dem Einrichten eines BENUTZERKONTOS beginnt die Geheimhaltung für BENUTZER (hier explizit z. B.: Erteilung von Zugängen für MITARBEITER). Das heißt, bereits vor Annahme eines PROJEKTS unterliegen die dem Nutzer zugänglich gemachten Informationen, welche nicht auf der öffentlich zugänglichen Seite von REVONEER zu finden sind, der Geheimhaltung. Dies betrifft ebenso schriftliche, mündliche oder in sonstiger Form zugänglich gemachte Informationen und erstreckt sich über die internen Informationen von REVONEER sowie alle von KOOPERATIONSPARTNERN zur Verfügung gestellten Daten.
2. Alle Regelungen der Geheimhaltung sind Bestandteil eines jeden Vertrags oder MITARBEITER. Die Gültigkeit der Geheimhaltung besteht ab der Registrierung auch für BENUTZER vor Vertragsabschluss.
3. Die Geheimhaltung betrifft weiterführend auch KOOPERATIONSPARTNER, sobald diese einen rechtsgültigen Vertrag mit REVONEER eingehen.
4. Die Geheimhaltung erstreckt sich zeitlich unbegrenzt.
5. Informationen, welche vertraulich zu behandelt werden müssen, sind:
I. Innerbetriebliche Vorgänge und Verhältnisse
II. Die Betriebsstätten bzw. Projektumgebung und die sich dort befindenden Personen, Materialien, Soft- und Hardware
III. Technische und wirtschaftliche Angelegenheiten von REVONEER und KOOPERATIONSPARTNERN
IV. PROJEKTE sowie deren Konditionen und Angaben
V. KUNDEN von REVONEER
6. BENUTZER sind verpflichtet, über alle Auftragsbeschreibungen von PROJEKTEN sowie über die für die Bearbeitung zugänglich gemachten Daten gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Informationen sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle Informationen dürfen ausschließlich hinsichtlich der Leistungserbringung gegenüber REVONEER genutzt werden.
7. Liegt ein Verstoß der Geheimhaltungsvereinbarungen von Seiten eines BENUTZERS vor, behält sich REVONEER die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
8. Wird im Rahmen der Bearbeitung von PROJEKTEN oder aus anderweitigen Gründen BENUTZERN der Zugriff auf bestehende Computersysteme und/oder Netzwerke bzw. Datenanbindungen gewährt, sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet wären, diese Systeme hinsichtlich ihrer Funktion zu beeinträchtigen und/der eine Funktionsunfähigkeit herbeizuführen. Sind die entsprechend vereinbarten Arbeiten abgeschlossen (z. B. nach Ende eines PROJEKTS), hat der BENUTZER keinen Anspruch auf einen Zugang zu den Systemen. Wird ihm die Berechtigung dazu nicht automatisch entzogen und er hat Kenntnis davon, hat er REVONEER unverzüglich darüber zu informieren. Alle zur Verfügung gestellten Systeme und Programme dürfen ausschließlich für vertragsgegenständliche Arbeiten verwendet werden.
9. MITARBEITER und beauftragte Dritte verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Arbeit jederzeit auf Anforderung von REVONEER herauszugeben und zur Verfügung zu stellen, jedoch spätestens zu den entsprechenden Meilensteinen oder Terminen zu Zwischenergebnissen selbstständig über den vereinbarten Datentransfer (z. B. auf ein festgelegtes Laufwerk) abzulegen. Urheberrechtlich geschützte Daten und Arbeitsergebnisse aus einer Tätigkeit für REVONEER stehen ausschließlich REVONEER zu. Nach Ende der vereinbarten Tätigkeit bzw. Abschluss des entsprechenden PROJEKTS geht das ausschließliche Nutzungsrecht auf REVONEER über. Sämtliche etwaige Urheberrechte werden mit der gezahlten Vergütung abgegolten.
10. Weiterhin versichert der MITARBEITER oder beauftragte Dritte, dass sämtliche von ihm erbrachte Leistungen für REVONEER keine rechtswidrigen Inhalte enthalten oder strafrechtlich in irgendeiner Form relevant sind. Es dürfen mit den zur Verfügung gestellten Inhalten keine Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Entstehen für REVONEER Kosten, weil Dritte in berechtigter Weise Anspruch auf Grund von Inhalten erheben, welche durch der MITARBEITER oder beauftragte Dritte zur Verfügung gestellt wurden, ist der entsprechende der MITARBEITER oder beauftragte Dritte zum Ersatz der Kosten verpflichtet. Wenn er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, gilt diese Regelung nicht. REVONEER behält sich vor, im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen die erbrachten Leistungen von MITARBEITERN oder beauftragten Dritten insbesondere auf urheberrechtliche Verstöße zu überprüfen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Daten auf rechtswidrige Inhalte zu Überprüfen. Letzteres unterliegt der Sorgfaltspflicht der MITARBEITER oder beauftragten Dritten.
11. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann nicht gewährleistet werden. Eine bewusste Weitergabe von Daten erfolgt nicht. REVONEER weist darauf hin, dass bei der Datenübertragung z. B. per E-Mail Sicherheitslücken auftreten können.
§ 5 Übertragung von Bildrechten
1. Wird im Rahmen von Veranstaltungen von REVONEER Bild- oder Videomaterial generiert, stimmt der BENUTZER mit seiner Teilnahme an der Veröffentlichung dieses Materials zu. REVONEER behält sich vor, dieses auf Flyern, Plakaten, Facebook oder sonstigen Werbe- und Presseerzeugnissen (in Printpublikationen oder in elektronischer Form) zu nutzen. Die BENUTZER stimmen dem mit ihrer Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen ausdrücklich zu und verzichten auf Honorarzahlungen und jegliche Ansprüche. Eine solche Veranstaltung ist von REVONEER eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Nennung von Namen ist dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BENUTZER zulässig.
2. REVONEER verpflichtet sich, jegliches Video- und Bildmaterial nicht in rufschädigender Art oder für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen zu nutzen.
3. Das Bildmaterial wird nicht zum Weiterverkauf verwendet. Hinsichtlich der zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Verwendung gibt es keinerlei Einschränkungen.
4. Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist für BENUTZER schriftlich (z. B. per E-Mail an info@revoneer.com) möglich. Dies muss mindestens 24 Stunden vor offiziellem Beginn einer Veranstaltung erfolgen, ansonsten wird von einer Zustimmung zur Verwendung des Video- und Bildmaterials ausgegangen.
§ 6 Haftung für Inhalte und Links
1. Die Inhalte der Internetseite und Plattform von REVONEER wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte wird jedoch keine Gewährleistung übernommen. Wird REVONEER über eine konkrete Rechtsverletzung durch Inhalte auf der Internetseite in Kenntnis gesetzt, verpflichtet sich REVONEER, diese umgehend zu entfernen.
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§ 7 Urheberrecht
1. Alle durch REVONEER erstellten Inhalte und Werke der Internetseite und Plattform von REVONEER unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Verwertung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von REVONEER nicht zulässig. Downloads und Kopien der Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zulässig.
2. Bei der Erstellung der Inhalte werden die Urheberrechte von Dritten beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, ist REVONEER davon in Kenntnis zu setzen. REVONEER wird die Inhalte nach Bekanntwerden einer solchen Urheberrechtsverletzung umgehend löschen.
§ 8 Rechtswahl & Gerichtsstand
1. Vertragliche Beziehungen zwischen REVONEER und BENUTZERN sowie KOOPERATIONSPARTNERN basieren auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen von dieser Rechtswahl sind alle zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der KOOPERATIONSPARTNER seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort angibt.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen BENUTZER und REVONEER sowie KOOPERATIONSPARTNERN und REVONEER gilt als Gerichtsstand der Sitz von REVONEER.
Kundenservice
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns zu den angegebenen Geschäftszeiten unter den angegebenen Kontaktdaten (siehe „Kontakt“).
Sonstiges:
Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.